Wer darf was fahren?
Hier sehen Sie auf einen Blick, welcher Führerschein für welches Fahrzeug nötig ist – und ab welchem Alter.
Alle Angaben gelten für Deutschland. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen oder fahren, informieren Sie sich bitte selbst über die dort geltenden Gesetze und Regeln.
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bis 15 km/h
Seniorenmobil
ohne Führerschein
ab 15 Jahren
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bis 25 km/h
Mofa / E-Roller
Mofa-Prüfbescheinigung
ab 15 Jahren
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bis 45 km/h
Kabinenroller & Leichtauto
Klasse AM
ab 15 Jahren
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bis 90 km/h
Schneller Kabinenroller & Quad
Klasse B (Auto)
ab 18 Jahren
Führerschein und Fahrzeug im Überblick
| Führerschein | Seniorenmobil bis 15 km/h | Mofa / E-Roller bis 25 km/h | Kabinenroller und Leichtauto bis 45 km/h | Kabinenroller bis 80–90 km/h und Quads |
|---|---|---|---|---|
| Kein Führerschein | ja, ab 15 Jahren | nein | nein | nein |
| Mofa-Prüfbescheinigung | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 15 Jahren | nein | nein |
| Klasse AM | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 15 Jahren | nein |
| Klasse B (Auto) | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 15 Jahren | ja, ab 18 Jahren |
bis 15 km/h
Seniorenmobil bis 15 km/h
- Führerschein
- Keiner nötig
- Mindestalter
- 15 Jahre. Ausnahme: Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h gilt das Mindestalter nicht, wenn behinderte Menschen das Fahrzeug fahren (§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung).
Gut zu wissen: Ein Seniorenmobil gilt rechtlich als Krankenfahrstuhl, wenn es einsitzig ist, mit Elektroantrieb fährt, höchstens 15 km/h schnell ist, höchstens 300 kg Leermasse und 500 kg zulässige Gesamtmasse hat und höchstens 110 cm breit ist. Dann ist kein Führerschein nötig.
bis 25 km/h
Mofa / E-Roller bis 25 km/h
- Führerschein
- Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein
- Mindestalter
- 15 Jahre
- Ausnahme
- Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Prüfbescheinigung.
Gut zu wissen: Kabinenroller und Leichtautos sind keine Mofas – auch nicht, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind. Dafür brauchen Sie mindestens Klasse AM.
bis 45 km/h
Kabinenroller und Leichtauto bis 45 km/h
- Führerschein
- Klasse AM – oder Klasse B (Auto), denn B schließt AM ein
- Mindestalter
- 15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland.
Gut zu wissen: Klasse AM brauchen Sie auch für gedrosselte 25-km/h-Modelle. Die Mofa-Prüfbescheinigung reicht dafür nicht. Dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e, etwa manche Transporter, gehören nicht zur Klasse AM: Dafür brauchen Sie Klasse B.
Ab welchem Alter darf man einen Kabinenroller mit 45 km/h fahren?
bis 90 km/h
Kabinenroller bis 80–90 km/h und Quads
- Führerschein
- Klasse B (Autoführerschein)
- Mindestalter
- 18 Jahre
- Zulassung
- Amtliche Zulassung nötig
Helm und Autobahn
Muss ich im Kabinenroller einen Helm tragen?
Nein, wenn das Fahrzeug eine geschlossene Kabine hat und Sie angeschnallt sind. In offenen Fahrzeugen über 20 km/h – etwa Quads oder Dreirädern – ist ein Helm Pflicht.
Darf ich mit dem Kabinenroller auf die Autobahn?
Nur mit Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren. Modelle mit 25 oder 45 km/h dürfen nicht auf Autobahn und Kraftfahrstraße.
Unsere Modelle mit 80–90 km/h dürfen formal auf die Autobahn. Für längere Autobahnstrecken sind diese leichten Fahrzeuge aber nicht gebaut – wir beraten Sie dazu ehrlich.
Versicherung, Kennzeichen und Zulassung
Welche Regeln für Ihr Fahrzeug gelten, richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Sie steht in der Produktbeschreibung und in den Fahrzeugpapieren. Für dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e, etwa manche Transporter, gilt die Tabelle nicht: Dafür brauchen Sie Klasse B, und was bei Kennzeichen und Zulassung gilt, sagt Ihnen Ihre Zulassungsstelle verbindlich.
| Fahrzeug | Zulassung | Kennzeichen | Wo bekommen Sie es? | Kfz-Steuer |
|---|---|---|---|---|
| Seniorenmobil bis 6 km/h | Nicht nötig | Keine Versicherungspflicht | – | Keine |
| Seniorenmobil über 6 bis 15 km/h | Nicht nötig | Versicherungskennzeichen | Kfz-Versicherer | Keine |
| Mofa, Moped, dreirädriges Kleinkraftrad (L2e), Kabinenroller und Leichtauto bis 45 km/h | Nicht nötig | Versicherungskennzeichen | Kfz-Versicherer | Keine |
| Fahrzeuge bis 80–90 km/h (Klasse L7e) | Nötig | Amtliches Kennzeichen | Kfz-Versicherer, dann Zulassungsstelle | Befreit für reine Elektrofahrzeuge (bis zu zehn Jahre, längstens bis 31.12.2035) |
Seniorenmobile bis 6 km/h
Eine Zulassung ist nicht nötig. Die Versicherungspflicht beginnt erst bei Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren können.
Fragen Sie vorsorglich Ihre private Haftpflichtversicherung, ob sie Schäden mit dem Seniorenmobil abdeckt.
Hinten am Fahrzeug muss eine Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge angebracht sein. Kfz-Steuer fällt nicht an.
Seniorenmobile über 6 bis 15 km/h, Mofas, Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder (L2e), Kabinenroller und Leichtautos bis 45 km/h
Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei. Sie gehen nicht zur Zulassungsstelle, sondern nur zu einem Kfz-Versicherer:
- Sie schließen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Der Versicherer fragt nach Ihren Daten und nach den Fahrzeugdaten aus den Fahrzeugpapieren (Übereinstimmungsbescheinigung): Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Klasse, Marke.
- Nach Vertragsabschluss und Zahlung bekommen Sie vom Versicherer das Versicherungskennzeichen und eine Bescheinigung dazu.
- Sie bringen das Schild hinten am Fahrzeug an. Die Bescheinigung und die Übereinstimmungsbescheinigung führen Sie bei jeder Fahrt mit.
- Das Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis Ende Februar. Danach brauchen Sie ein neues. Die Farbe wechselt von Jahr zu Jahr.
Beim Seniorenmobil kommt hinten zusätzlich die Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge dazu. Kfz-Steuer fällt für diese Fahrzeuge nicht an, eine Hauptuntersuchung ist nicht vorgeschrieben.
Fahrzeuge mit 80–90 km/h (Klasse L7e)
Diese Fahrzeuge brauchen eine amtliche Zulassung:
- Sie lassen sich bei einem Kfz-Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) geben.
- Sie gehen zur Zulassungsstelle und bringen Ausweis, Übereinstimmungsbescheinigung und eVB-Nummer mit. Welche weiteren Unterlagen Ihre Zulassungsstelle verlangt, sagt sie Ihnen.
- Sie bekommen die Zulassungsbescheinigung und das amtliche Kennzeichen.
- Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate fällig.
- Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis 31.12.2030 für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035.
Mehr zu Kennzeichen, Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Versicherung in den häufigen Fragen
Stand: 20.10.2026