Wer darf was fahren?

Hier sehen Sie auf einen Blick, welcher Führerschein für welches Fahrzeug nötig ist – und ab welchem Alter.

Alle Angaben gelten für Deutschland. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen oder fahren, informieren Sie sich bitte selbst über die dort geltenden Gesetze und Regeln.

  1. Seniorenmobil

    bis 15 km/h

    Seniorenmobil

    ohne Führerschein

    ab 15 Jahren

  2. Mofa / E-Roller

    bis 25 km/h

    Mofa / E-Roller

    Mofa-Prüfbescheinigung

    ab 15 Jahren

  3. Kabinenroller & Leichtauto

    bis 45 km/h

    Kabinenroller & Leichtauto

    Klasse AM

    ab 15 Jahren

  4. Schneller Kabinenroller & Quad

    bis 90 km/h

    Schneller Kabinenroller & Quad

    Klasse B (Auto)

    ab 18 Jahren

Führerschein und Fahrzeug im Überblick

FührerscheinSeniorenmobil bis 15 km/hMofa / E-Roller bis 25 km/hKabinenroller und Leichtauto bis 45 km/hKabinenroller bis 80–90 km/h und Quads
Kein Führerscheinja, ab 15 Jahrenneinneinnein
Mofa-Prüfbescheinigungja, ab 15 Jahrenja, ab 15 Jahrenneinnein
Klasse AMja, ab 15 Jahrenja, ab 15 Jahrenja, ab 15 Jahrennein
Klasse B (Auto)ja, ab 15 Jahrenja, ab 15 Jahrenja, ab 15 Jahrenja, ab 18 Jahren

bis 15 km/h

Seniorenmobil bis 15 km/h

Führerschein
Keiner nötig
Mindestalter
15 Jahre. Ausnahme: Bei einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von höchstens 10 km/h gilt das Mindestalter nicht, wenn behinderte Menschen das Fahrzeug fahren (§ 10 der Fahrerlaubnis-Verordnung).

Gut zu wissen: Ein Seniorenmobil gilt rechtlich als Krankenfahrstuhl, wenn es einsitzig ist, mit Elektroantrieb fährt, höchstens 15 km/h schnell ist, höchstens 300 kg Leermasse und 500 kg zulässige Gesamtmasse hat und höchstens 110 cm breit ist. Dann ist kein Führerschein nötig.

Welche Fahrzeuge darf ich ohne Führerschein fahren?

bis 25 km/h

Mofa / E-Roller bis 25 km/h

Führerschein
Mofa-Prüfbescheinigung oder ein Führerschein
Mindestalter
15 Jahre
Ausnahme
Wer vor dem 1. April 1965 geboren ist, braucht keine Prüfbescheinigung.

Gut zu wissen: Kabinenroller und Leichtautos sind keine Mofas – auch nicht, wenn sie auf 25 km/h gedrosselt sind. Dafür brauchen Sie mindestens Klasse AM.

Mehr zu Mofa und Prüfbescheinigung

bis 45 km/h

Kabinenroller und Leichtauto bis 45 km/h

Führerschein
Klasse AM – oder Klasse B (Auto), denn B schließt AM ein
Mindestalter
15 Jahre. Bis zum 16. Geburtstag nur in Deutschland.

Gut zu wissen: Klasse AM brauchen Sie auch für gedrosselte 25-km/h-Modelle. Die Mofa-Prüfbescheinigung reicht dafür nicht. Dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e, etwa manche Transporter, gehören nicht zur Klasse AM: Dafür brauchen Sie Klasse B.

Ab welchem Alter darf man einen Kabinenroller mit 45 km/h fahren?

bis 90 km/h

Kabinenroller bis 80–90 km/h und Quads

Führerschein
Klasse B (Autoführerschein)
Mindestalter
18 Jahre
Zulassung
Amtliche Zulassung nötig

Dürfen diese Fahrzeuge auf die Autobahn?

Helm und Autobahn

Muss ich im Kabinenroller einen Helm tragen?

Nein, wenn das Fahrzeug eine geschlossene Kabine hat und Sie angeschnallt sind. In offenen Fahrzeugen über 20 km/h – etwa Quads oder Dreirädern – ist ein Helm Pflicht.

Ausführliche Antwort in den häufigen Fragen

Darf ich mit dem Kabinenroller auf die Autobahn?

Nur mit Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren. Modelle mit 25 oder 45 km/h dürfen nicht auf Autobahn und Kraftfahrstraße.

Unsere Modelle mit 80–90 km/h dürfen formal auf die Autobahn. Für längere Autobahnstrecken sind diese leichten Fahrzeuge aber nicht gebaut – wir beraten Sie dazu ehrlich.

Ausführliche Antwort in den häufigen Fragen

Versicherung, Kennzeichen und Zulassung

Welche Regeln für Ihr Fahrzeug gelten, richtet sich nach der Fahrzeugklasse. Sie steht in der Produktbeschreibung und in den Fahrzeugpapieren. Für dreirädrige Fahrzeuge der Klasse L5e, etwa manche Transporter, gilt die Tabelle nicht: Dafür brauchen Sie Klasse B, und was bei Kennzeichen und Zulassung gilt, sagt Ihnen Ihre Zulassungsstelle verbindlich.

FahrzeugZulassungKennzeichenWo bekommen Sie es?Kfz-Steuer
Seniorenmobil bis 6 km/hNicht nötigKeine Versicherungspflicht–Keine
Seniorenmobil über 6 bis 15 km/hNicht nötigVersicherungskennzeichenKfz-VersichererKeine
Mofa, Moped, dreirädriges Kleinkraftrad (L2e), Kabinenroller und Leichtauto bis 45 km/hNicht nötigVersicherungskennzeichenKfz-VersichererKeine
Fahrzeuge bis 80–90 km/h (Klasse L7e)NötigAmtliches KennzeichenKfz-Versicherer, dann ZulassungsstelleBefreit für reine Elektrofahrzeuge (bis zu zehn Jahre, längstens bis 31.12.2035)

Seniorenmobile bis 6 km/h

Eine Zulassung ist nicht nötig. Die Versicherungspflicht beginnt erst bei Fahrzeugen, die bauartbedingt schneller als 6 km/h fahren können.

Fragen Sie vorsorglich Ihre private Haftpflichtversicherung, ob sie Schäden mit dem Seniorenmobil abdeckt.

Hinten am Fahrzeug muss eine Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge angebracht sein. Kfz-Steuer fällt nicht an.

Seniorenmobile über 6 bis 15 km/h, Mofas, Mopeds, dreirädrige Kleinkrafträder (L2e), Kabinenroller und Leichtautos bis 45 km/h

Diese Fahrzeuge sind zulassungsfrei. Sie gehen nicht zur Zulassungsstelle, sondern nur zu einem Kfz-Versicherer:

  1. Sie schließen eine Kfz-Haftpflichtversicherung ab. Der Versicherer fragt nach Ihren Daten und nach den Fahrzeugdaten aus den Fahrzeugpapieren (Übereinstimmungsbescheinigung): Fahrzeug-Identifizierungsnummer, Klasse, Marke.
  2. Nach Vertragsabschluss und Zahlung bekommen Sie vom Versicherer das Versicherungskennzeichen und eine Bescheinigung dazu.
  3. Sie bringen das Schild hinten am Fahrzeug an. Die Bescheinigung und die Übereinstimmungsbescheinigung führen Sie bei jeder Fahrt mit.
  4. Das Versicherungskennzeichen gilt vom 1. März bis Ende Februar. Danach brauchen Sie ein neues. Die Farbe wechselt von Jahr zu Jahr.

Beim Seniorenmobil kommt hinten zusätzlich die Kennzeichnungstafel für langsam fahrende Fahrzeuge dazu. Kfz-Steuer fällt für diese Fahrzeuge nicht an, eine Hauptuntersuchung ist nicht vorgeschrieben.

Fahrzeuge mit 80–90 km/h (Klasse L7e)

Diese Fahrzeuge brauchen eine amtliche Zulassung:

  1. Sie lassen sich bei einem Kfz-Versicherer die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) geben.
  2. Sie gehen zur Zulassungsstelle und bringen Ausweis, Übereinstimmungsbescheinigung und eVB-Nummer mit. Welche weiteren Unterlagen Ihre Zulassungsstelle verlangt, sagt sie Ihnen.
  3. Sie bekommen die Zulassungsbescheinigung und das amtliche Kennzeichen.
  4. Die Hauptuntersuchung ist alle 24 Monate fällig.
  5. Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis 31.12.2030 für bis zu zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit, längstens bis 31.12.2035.

Mehr zu Kennzeichen, Hauptuntersuchung, Kfz-Steuer und Versicherung in den häufigen Fragen

Stand: 20.10.2026

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Führerschein, Reichweite, Laden – wir beraten Sie gern. Am Telefon Mo–Sa 12–15 Uhr.

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