Gewährleistung
Hier lesen Sie, welche Rechte Sie haben, wenn mit Ihrem Fahrzeug oder einem anderen Artikel etwas nicht stimmt, und wie Sie uns einen Mangel melden.
Alle Angaben gelten für Deutschland. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen oder fahren, informieren Sie sich bitte selbst über die dort geltenden Gesetze und Regeln.
Das Wichtigste in Kürze
- Als Privatkunde haben Sie 2 Jahre gesetzliche Gewährleistung ab Lieferung, für das ganze Fahrzeug einschließlich Akku.
- Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung da war.
- Sie wählen, ob der Mangel beseitigt wird oder ob Sie eine mangelfreie Sache bekommen. Die Kosten dafür tragen wir.
- Wir selbst geben keine zusätzliche Garantie. Garantieangaben des Herstellers gelten zusätzlich.
Wie lange die Gewährleistung gilt
Gewährleistung heißt: Hat ein Artikel bei der Lieferung einen Mangel, müssen wir als Verkäufer dafür einstehen. Das ist gesetzlich geregelt und kostet Sie nichts extra.
Für Privatkunden gilt sie 2 Jahre. Die Frist beginnt mit der Lieferung.
Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres nach der Lieferung, wird vermutet, dass er schon bei der Lieferung da war. Sie müssen das dann nicht beweisen. Nach diesem Jahr kann es im Streitfall nötig sein, dass Sie zeigen, dass der Mangel schon bei der Lieferung bestand.
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Privatkunden
2 Jahre ab Lieferung. Zeigt sich ein Mangel im ersten Jahr, müssen Sie nicht nachweisen, dass er schon bei der Lieferung da war. Ob repariert oder ersetzt wird, wählen Sie.
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Geschäftskunden
1 Jahr ab Lieferung. Im Streitfall müssen Sie nachweisen, dass der Mangel schon bei der Lieferung da war. Ob repariert oder ersetzt wird, wählen wir.
Was für Geschäftskunden gilt, steht in Abschnitt 7 unserer AGB. Kaufleute müssen die Ware nach Erhalt prüfen und Mängel unverzüglich melden (§ 377 HGB).
Ihre Rechte bei einem Mangel
Zuerst können Sie verlangen, dass der Mangel beseitigt wird oder dass Sie eine mangelfreie Sache bekommen. Was davon, entscheiden Sie. Die Kosten dafür, etwa für Transport, Arbeit und Material, tragen wir. Eine der beiden Möglichkeiten dürfen wir nur ablehnen, wenn sie unverhältnismäßig teuer wäre. Dann bleibt die andere.
Gelingt das nicht, können Sie unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Kauf zurücktreten oder den Preis mindern. Unter Umständen können Sie außerdem Schadensersatz verlangen.
Für Reparaturen haben wir eine eigene Werkstatt. Ob es eine Partnerwerkstatt in Ihrer Nähe gibt, sagen wir Ihnen auf Anfrage.
Was kein Mangel ist
Die Gewährleistung gilt für Mängel, die schon bei der Lieferung da waren. Was erst durch den Gebrauch entsteht, gehört nicht dazu, zum Beispiel:
- normaler Verschleiß wie abgefahrene Reifen oder Bremsbeläge
- Schäden durch einen Unfall oder Sturz
- Schäden durch falsche Bedienung, fehlende Pflege oder eigene Umbauten
Ein Akku verliert mit der Zeit etwas Kapazität. Das ist normal. Wird er lange nicht geladen, kann er Schaden nehmen. Wie Sie das vermeiden, steht auf der Seite Akku-Typen.
Garantie des Herstellers
Wir selbst geben keine zusätzliche Garantie.
Manche Bedienungsanleitungen des Herstellers nennen eigene Garantiezusagen. Sie finden die Anleitungen beim jeweiligen Fahrzeug unter „Dokumente“. Eine solche Garantie gibt der Hersteller zusätzlich. Ihre gesetzliche Gewährleistung bei uns gilt unabhängig davon.
Schäden bei der Lieferung
Bitte sehen Sie sich die Lieferung bei der Übergabe an. Ist etwas sichtbar beschädigt, sagen Sie es bitte dem Fahrer und melden Sie es uns. Wenn Sie das nicht tun, ändert das nichts an Ihren Rechten.
Bis die Ware bei Ihnen übergeben ist, tragen wir das Risiko, dass sie unterwegs beschädigt wird oder verloren geht.
So melden Sie einen Mangel
Schreiben Sie uns oder rufen Sie an. Damit wir schnell helfen können, nennen Sie bitte Ihre Bestellnummer, das Fahrzeug oder den Artikel und was nicht funktioniert. Fotos oder ein kurzes Video helfen uns sehr.
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Per E-Mail
An info@mobeco.de oder über das Kontaktformular.
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Anrufen
02204 3008386, Montag bis Samstag von 12 bis 15 Uhr
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Rückruf anfordern
Rückruf anfordern, wir rufen Sie an.
Mehr dazu: Häufige Fragen zu Garantie und Service
Quellen
Grundlage der Angaben auf dieser Seite, abgerufen am 27.10.2026, wo kein anderes Datum steht:
- BGB § 438 Verjährung der Mängelansprüche: im Übrigen in zwei Jahren, Beginn mit der Ablieferung – gesetze-im-internet.de
- BGB § 476 Abs. 2: Beim Verbrauchsgüterkauf darf die Verjährung vor Mitteilung eines Mangels nicht unter zwei Jahre verkürzt werden (gebrauchte Ware: ein Jahr) – gesetze-im-internet.de
- BGB § 477 Beweislastumkehr: Zeigt sich ein Mangel innerhalb eines Jahres seit Gefahrübergang, wird vermutet, dass er schon da war – gesetze-im-internet.de
- BGB § 439 Nacherfüllung: Beseitigung oder mangelfreie Sache nach Wahl des Käufers; Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten trägt der Verkäufer; Ablehnung nur bei unverhältnismäßigen Kosten – gesetze-im-internet.de
- BGB § 443 Garantie: Rechte aus der Garantie gegenüber dem Garantiegeber, unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche – gesetze-im-internet.de
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 434 Sachmangel: frei von Sachmängeln, wenn die Sache bei Gefahrübergang den Anforderungen entspricht – gesetze-im-internet.de
- BGB § 437 Rechte des Käufers bei Mängeln: Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung, Schadensersatz – gesetze-im-internet.de
- AGB von mobeco.de (IT-Recht Kanzlei), Abschnitt 7 Mängelhaftung: 7.1 Unternehmer ein Jahr bei neuer Ware, Verkäufer wählt die Art der Nacherfüllung; 7.4 Kaufleute § 377 HGB; 7.5 Verbraucher werden gebeten, Transportschäden beim Zusteller zu reklamieren, ohne Folgen für ihre Rechte – mobeco.de
- BGB § 475 Abs. 2: Beim Verbrauchsgüterkauf geht die Gefahr erst mit der Übergabe auf den Käufer über (Ausnahme: Käufer beauftragt den Transport selbst) – gesetze-im-internet.de
- mobeco.de, Impressum (Anschrift, Registergericht, Geschäftsführer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer; Stand der Seite 15.10.2026) – mobeco.de (abgerufen am 20.10.2026)
Stand: 27.10.2026