Stecker und Ladetechnik

Hier lesen Sie, welche Stecker beim Laden vorkommen und was Sie beim Laden zu Hause beachten müssen. Dazu gibt es Rechenbeispiele für Ladezeit und Stromkosten und einen Vergleich mit Diesel und Benzin.

Alle Angaben gelten für Deutschland. Wenn Sie in einem anderen Land wohnen oder fahren, informieren Sie sich bitte selbst über die dort geltenden Gesetze und Regeln.

Das Wichtigste in Kürze

  • Haushaltssteckdosen sind laut der Normungsorganisation DKE nicht für regelmäßigen Dauerbetrieb vorgesehen. Autoindustrie, ADAC, Versicherer und Elektrohandwerk empfehlen gemeinsam, die Steckdose vorab von einer Elektrofachkraft prüfen zu lassen. Mehr dazu
  • Der Typ-2-Stecker ist der Standardstecker für Wechselstrom-Laden an Wallbox und öffentlicher Ladesäule. Er passt nur, wenn das Fahrzeug einen Typ-2-Einlass hat. Mehr dazu
  • Faustformel für die Ladezeit: Akkugröße in kWh geteilt durch die Leistung des Ladegeräts in kW, dazu kommen die Ladeverluste. Im Rechenbeispiel (7 kWh, 1 kW, angenommene 15 % Ladeverluste) sind das etwa 8 Stunden. Mehr dazu
  • Im Rechenbeispiel kostet das Laden bei 37,0 ct/kWh (BDEW-Schnitt für Neukundentarife, Datenstand 08/2026) etwa 3,19 € je 100 km. Verbrauch und Ladeverluste sind dabei angenommen, Ihr Tarif und Ihr Fahrzeug weichen ab. Mehr dazu
  • Eine Wallbox muss immer ein Elektrofachbetrieb anschließen. Sie melden sie vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an. Mehr dazu

Stecker im Überblick

  • Schuko

    Die normale Haushaltssteckdose (Typ F).

    Spannung
    230 V
    Strom
    16 A; zum Laden von Elektroautos rät der ADAC zu höchstens 10 A
    Leistung
    2,3 kW bei 10 A, etwa 3,7 kW bei 16 A
  • CEE blau, 16 A

    Die blaue „Campingdose“ wird auch auf Baustellen und in Garagen eingesetzt.

    Spannung
    230 V
    Strom
    16 A, dauerstromfest (ADAC)
    Leistung
    etwa 3,7 kW
    Kontakte
    3: Außenleiter, Neutralleiter, Schutzleiter
  • CEE rot, 16 oder 32 A

    Der rote Starkstromstecker (Kraftstrom), dreiphasig.

    Spannung
    400 V
    Strom
    16 A oder 32 A, dauerstromfest (ADAC)
    Leistung
    etwa 11 kW bei 16 A, etwa 22 kW bei 32 A
    Kontakte
    5: drei Außenleiter, Neutralleiter, Schutzleiter
  • Typ 2

    Der Standardstecker für Wechselstrom-Laden an Wallbox und öffentlicher Ladesäule. Er passt nur, wenn das Fahrzeug einen Typ-2-Einlass hat.

    Spannung
    230 V einphasig, 400 V dreiphasig
    Strom
    einphasig bis 32 A, dreiphasig bis 63 A
    Leistung
    einphasig bis 7,4 kW; an Wallbox und Säule typisch 11 kW (ADAC)
    Kontakte
    7: drei Außenleiter, Neutralleiter, Schutzleiter, zwei Signalkontakte
  • CCS Combo 2

    Der Stecker für Gleichstrom-Schnellladen an öffentlichen Säulen. Er besteht aus einem Typ-2-Stecker und zwei zusätzlichen Gleichstrom-Kontakten (Plus und Minus).

    Leistung
    50 bis 350 kW (ADAC)
Für Technik-Interessierte: Signalkontakte beim Typ 2 und der Typ 1

Die beiden Signalkontakte beim Typ 2 haben je eine Aufgabe: CP (Control Pilot) dient der Kommunikation zwischen Säule und Fahrzeug, PP (Proximity Pilot) erkennt den Stecker und meldet die Strombelastbarkeit des Kabels.

Typ 1 (nach SAE J1772) hat fünf Kontakte und lädt nur einphasig, bis 32 A. Für kleine Elektrofahrzeuge ist er nicht von Bedeutung. Adapterkabel von Typ 1 auf Typ 2 gibt es.

Laden zu Hause

Für Elektroautos nennt der ADAC das Laden an der Haushaltssteckdose (Schuko) eine Notlösung. Der Ladestrom sollte höchstens 10 A betragen. 16 A sind nur für begrenzte Zeit zulässig.

Die Normungsorganisation DKE schreibt, Haushaltssteckdosen seien nicht für regelmäßigen Dauerbetrieb vorgesehen.

Vorab-Check durch den Elektriker

Autoindustrie, ADAC, Versicherer und Elektrohandwerk empfehlen gemeinsam: Für welchen Ladestrom die Steckdose und die Leitung dahinter geeignet sind, sollte eine Elektrofachkraft prüfen und bescheinigen, bevor man dort ein Elektrofahrzeug lädt.

Der ADAC begründet seinen Rat zum begrenzten Ladestrom so: Beim mehrstündigen Laden kann durch gealterte Kontakte, an Klemmstellen in der Zuleitung oder durch unsachgemäße Installation ein erhöhter Widerstand entstehen. Das kann zu übermäßiger Erwärmung und zum Brand führen.

Steckdose und Verlängerung

Stecken Sie das Ladegerät möglichst direkt in eine fest installierte Wandsteckdose. Das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit rät bei großen Verbrauchern, die Leitung einer Kabeltrommel ganz abzuwickeln, damit sie sich nicht übermäßig erwärmt, und nur Trommeln mit Thermoschalter oder Überstromauslöser zu kaufen. Der Hersteller eines Ladeadapters rät, Mehrfachadapter und Steckdosenleisten zu vermeiden, weil sie überlastet werden können.

Laden an der Haushaltssteckdose gilt mit einem Mode-2-Kabel als zulässig. Das ist ein Ladekabel mit einer Steuer- und Schutzbox.

Für Technik-Interessierte: Mode-2-Kabel und die Norm DIN EN IEC 62752

Laden an der Haushaltssteckdose gilt mit einem Mode-2-Kabel als zulässig, das eine Steuer- und Schutzbox nach DIN EN IEC 62752 hat (bis 32 A, Fehlerstromauslösung bei höchstens 30 mA). Die Ausgabe 2025 der Norm verlangt zusätzlich eine Temperaturüberwachung der stromführenden Teile im Haushaltsstecker.

Der ADAC sieht ein Mode-2-Kabel nur für den Ausnahmefall und mit reduzierter Leistung. Es sollte mindestens einen Temperatursensor haben, der bei Überhitzung der Steckdose abschaltet. Besser ist laut ADAC ein Adapter auf eine rote oder blaue CEE-Steckdose.

Kabel ohne Schutzbox

Sogenannte „mobile Wallboxen“ haben auf der einen Seite einen Haushalts- oder Industriestecker und auf der anderen eine Typ-2-Steckdose, aber keine Schutzfunktion nach DIN EN IEC 62752. Laut DKE decken weder die Ladenorm DIN EN IEC 61851-1 noch die DIN EN 62752 solche Geräte ab. Sie können Verletzungs- und Brandgefahr bedeuten.

Ladezeit und Kosten

Faustformel für die Ladezeit: Akkugröße in kWh geteilt durch die Leistung des Ladegeräts in kW. Dazu kommen die Ladeverluste.

Wie lange lädt mein Fahrzeug?

Wählen Sie die Steckdose und tragen Sie die Werte Ihres Ladegeräts ein: Sie sehen, wie lange das Laden dauert und wann der Akku voll ist.

Beispiel: Ein Akku mit 7 kWh und ein Ladegerät mit 1 kW ergeben 7 kWh ÷ 1 kW = 7 Stunden. Mit angenommenen 15 % Ladeverlusten sind es 7 × 1,15 ≈ 8 Stunden. Die Ladezeit Ihres Fahrzeugs weicht davon ab.

So rechnen wir: Ladezeit

Rechenbeispiel Ladezeit

Angenommen sind ein Akku mit 7 kWh und ein Ladegerät mit 1 kW: 7 kWh ÷ 1 kW = 7 Stunden. Dazu kommen angenommene 15 % Ladeverluste. Diesen Wert haben wir aus einer ADAC-Messung an Pkw (12,7 bis 15,3 % an der Steckdose) auf ein Kleinfahrzeug übertragen. Damit sind es 7 × 1,15 ≈ 8 Stunden. Die Ladezeit Ihres Fahrzeugs weicht davon ab.

Für Technik-Interessierte: Leistung aus Spannung und Strom

Einphasig ergibt sich die Leistung aus Spannung mal Strom: 230 V × 10 A sind 2,3 kW, 230 V × 16 A etwa 3,7 kW. Dreiphasig mit 400 V liefern 16 A etwa 11 kW und 32 A etwa 22 kW.

Für Technik-Interessierte: Die Ladekurve

Beim Laden fließt erst ein gleichbleibender Strom, dann hält das Ladegerät die Spannung gleich (Absorption), zuletzt folgt die Erhaltungsladung. Bei Bleiakkus verlängert eine lange Absorption die Ladezeit. Das Handbuch eines Lithium-Herstellers empfiehlt im Beispiel 2 Stunden Absorption.

Für Pkw schreibt der ADAC: Die Ladeleistung sinkt bei vollerem Akku. Über 80 % lohnt das Laden unterwegs oft nicht, weil die letzten Prozent unverhältnismäßig lange dauern.

Beim Laden geht Energie verloren. Der ADAC veröffentlichte im August 2026 eine Messung an fünf Pkw (Ladestand 10–90 %, Batterietemperatur zu Beginn 20–30 °C). An der Haushaltssteckdose (2,3 kW) lagen die Verluste bei 12,7 bis 15,3 %, bei einem Fahrzeug bei 24,2 % (der Bordlader zog nur 8 A). An einer Wallbox mit 11 kW waren es 5,1 bis 7,0 %. Für Kleinfahrzeuge liegt keine Messung vor.

Was kostet das Laden?

Tragen Sie Ihren Strompreis und Ihre tägliche Strecke ein, zum Beispiel den Weg zur Arbeit.

Beispiel: 7,5 kWh je 100 km × 1,15 (angenommene Ladeverluste) × 0,37 € je kWh ≈ 3,19 € je 100 km. Der Strompreis von 37,0 ct/kWh ist der BDEW-Schnitt für Neukundentarife (Datenstand 08/2026). Verbrauch und Ladeverluste sind angenommen, Ihr Tarif und Ihr Fahrzeug weichen ab.

So rechnen wir: Stromkosten

Rechenbeispiel Stromkosten

Der BDEW nennt für Neukundentarife im Schnitt 37,0 ct/kWh (Datenstand 08/2026; Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch).

Rechnung: 7,5 kWh je 100 km (Planungswert für Leicht-Elektrofahrzeuge nach VDI 2166 Blatt 2: 75 Wh/km, hier als Verbrauch angenommen) × 1,15 (angenommene Ladeverluste, aus einer ADAC-Messung an Pkw übertragen) × 0,37 € je kWh ≈ 3,19 € je 100 km.

Angenommen sind also Verbrauch und Ladeverluste. Ihr Tarif und Ihr Fahrzeug weichen ab.

Strom statt Diesel oder Benzin: Was sparen Sie?

Tragen Sie ein, wie viele Kilometer Sie in der Woche fahren: Sie sehen die Energiekosten für Diesel oder Benzin und für Strom im Vergleich.

Beispiel: Bei 100 km pro Woche (5.200 km im Jahr) kostet ein Diesel-Mopedauto mit 3,1 l je 100 km bei 2,247 € je Liter etwa 362 € Kraftstoff im Jahr. Ein Elektrofahrzeug mit 7,5 kWh je 100 km kostet bei 37,0 ct/kWh etwa 166 € Strom. Das sind etwa 196 € weniger. Berücksichtigt sind nur die Energiekosten. Ihr Fahrzeug, Ihr Tarif und Ihr Fahrverhalten weichen ab.

So rechnen wir: Strom statt Diesel oder Benzin

Rechenbeispiel Strom statt Diesel

Kraftstoffpreise: Laut ADAC kostete ein Liter Diesel am 14.10.2026 im bundesweiten Durchschnitt 2,247 €, ein Liter Super E10 2,151 €. Die Preise schwanken von Woche zu Woche, im Rechner können Sie den Preis Ihrer Tankstelle eintragen.

Verbrauch: Für Diesel-Mopedautos (Leichtkraftfahrzeuge, 45 km/h) nennt der ADAC-Autokatalog Herstellerangaben von 3,1 bis 4,3 Litern je 100 km, gesehen bei vier Modellen. Wir rechnen bewusst vorsichtig mit dem niedrigsten Wert, 3,1 Litern: Die Ersparnis fällt dadurch eher kleiner aus. Alle Benzin-Pkw in Deutschland brauchten 2024 im Mittel 7,7 Liter je 100 km (Umweltbundesamt, zum Teil vorläufige Werte).

Strom: 7,5 kWh je 100 km × 1,15 (angenommene Ladeverluste) × 0,37 € je kWh ≈ 3,19 € je 100 km, mit denselben Annahmen wie unter „Stromkosten“.

Beispiel mit 100 km pro Woche: 52 Wochen × 100 km sind 5.200 km im Jahr. Das Diesel-Mopedauto kostet 3,1 l × 2,247 € ≈ 6,97 € je 100 km, im Jahr etwa 362 €. Das Elektrofahrzeug kostet 3,19 € je 100 km, im Jahr etwa 166 €. Der Unterschied beträgt etwa 196 € im Jahr oder 16 € im Monat.

Berücksichtigt sind nur die Energiekosten. Anschaffung, Versicherung, Steuer, Wartung und Reifen sind nicht eingerechnet. Ihr Fahrzeug, Ihr Tarif und Ihr Fahrverhalten weichen ab.

Wallbox

Eine Wallbox ist eine fest am Stromnetz angeschlossene Ladestation (Mode 3). Sie kommuniziert mit dem Fahrzeug und hat einen Typ-2-Stecker. Eine Wallbox muss immer ein Elektrofachbetrieb anschließen. Wie sich die Ladeverluste an Wallbox und Steckdose unterscheiden, steht unter Ladezeit und Kosten.

Eine Wallbox melden Sie vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber an (§ 19 Abs. 2 NAV). Übersteigt die Summen-Bemessungsleistung 12 kVA je elektrischer Anlage, brauchen Sie zusätzlich seine vorherige Zustimmung. Der Netzbetreiber äußert sich binnen zwei Monaten und muss die Meldung seit 01.01.2024 auch online ermöglichen.

Für Technik-Interessierte: § 14a EnWG und steuerbare Verbrauchseinrichtungen

Eine nicht öffentlich zugängliche Wallbox mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung gilt nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtung. Bei Überlastung darf der Netzbetreiber ihre Leistung vorübergehend senken, aber nicht unter 4,2 kW. Dafür zahlen Sie weniger Netzentgelt. Die Regeln gelten seit 01.01.2024 für neue Anlagen, die Anlage ist vorab zu melden.

Ein Ladegerät unter 4,2 kW liegt unter dieser Schwelle. Das gilt auch für ein einphasiges Gerät mit 16 A (3,68 kW).

Für Technik-Interessierte: Absicherung der Wallbox nach DIN VDE 0100-722

Für jeden Wechselstrom-Anschlusspunkt verlangt DIN VDE 0100-722 (Ausgabe 2019-06):

  • einen eigenen Fehlerstromschutzschalter (RCD) mit höchstens 30 mA Bemessungsdifferenzstrom, in der Wallbox oder in der Hausinstallation
  • Schutz gegen Gleichfehlerströme: entweder ein RCD vom Typ B oder ein RCD vom Typ A oder F zusammen mit einer Gleichfehlerstrom-Erkennung

Ein RCD vom Typ B ist nicht grundsätzlich nötig, wenn die Wallbox die Anforderungen erfüllt. Spannungsabhängige RCDs sind in Deutschland nicht zugelassen.

Mieter können vom Vermieter verlangen, dass er bauliche Veränderungen erlaubt, die dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge dienen (§ 554 BGB). Der Anspruch entfällt, wenn die Veränderung dem Vermieter auch unter Würdigung der Mieterinteressen nicht zuzumuten ist. Wohnungseigentümer können angemessene bauliche Veränderungen dafür verlangen (§ 20 Abs. 2 WEG), die Gemeinschaft entscheidet über die Ausführung. Wie weit der Anspruch reicht, insbesondere für Seniorenmobile und Kabinenroller, ist nicht höchstrichterlich geklärt.

Der Gesetzestext spricht allgemein von „elektrisch betriebenen Fahrzeugen“ und nennt keine Fahrzeugart als Ausnahme.

Öffentliche Ladesäulen

Öffentliche Wechselstrom-Säulen sind für kleine Fahrzeuge nur dann von Bedeutung, wenn das Modell einen Typ-2-Einlass hat. Die Säulen haben meist kein Kabel, Sie brauchen dann ein eigenes Typ-2-Kabel (ADAC: 7 bis 8 m).

Neue öffentliche Ladepunkte müssen seit 13.04.2024 Kartenzahlung anbieten, physisch oder mobil. Ab 50 kW ist ein Kartenleser nötig, darunter genügt ein QR-Code. Die Preise müssen am Ladepunkt sichtbar sein.

Ladebetriebsarten Mode 1 bis 4

Die Betriebsarten (Modes) 1 bis 4 unterscheiden, wo und wie geladen wird: an der normalen Steckdose (Mode 1 und 2), an einer fest installierten Ladestation wie Wallbox oder Säule (Mode 3) oder mit Gleichstrom (Mode 4).

Für Technik-Interessierte: Mode 1 bis 4 und die Ladenorm

Die Betriebsarten (Modes) stammen aus der Norm IEC 61851-1. In Deutschland gilt dafür DIN EN IEC 61851-1 (VDE 0122-1) in der Ausgabe 2019-12.

BetriebsartSo funktioniert esStrom und Leistung (Mode 1 und 2: Grenze der Norm, Mode 3 und 4: übliche Werte)
Mode 1Normale Steckdose. Im Kabel gibt es keine Schutzeinrichtung und keine Kommunikation.bis 16 A
Mode 2Normale Steckdose, aber das Kabel hat eine Steuer- und Schutzbox mit Fehlerstromschutz und den Signalen CP und PP (Norm DIN EN IEC 62752).bis 32 A
Mode 3Fest installierte Ladestation (Wallbox oder Säule), die mit dem Fahrzeug kommuniziert. Stecker: Typ 2.Typ 2 bis 63 A, typisch 11 oder 22 kW
Mode 4Gleichstromladen: Der Wandler sitzt als externes Ladegerät in der Säule (CCS).typisch 50–350 kW

Beim Laden mit Wechselstrom (AC) wandelt ein Lader im Fahrzeug, der Bordlader, den Wechselstrom in Gleichstrom um. Beim Laden mit Gleichstrom (DC, Mode 4) sitzt der Wandler in der Säule. Dort gingen bei der ADAC-Messung an Pkw im Schnitt etwa 3 % verloren.

Mehr dazu: Akku-Typen · Laden im Winter und Lagern · Von Blei auf Lithium umrüsten

Mehr dazu: Kann ich an der normalen Steckdose laden? · Wie lange dauert das Laden? · Kann ich an öffentlichen Ladesäulen laden?

Quellen

Grundlage der Angaben auf dieser Seite, abgerufen am 16.10.2026, wo kein anderes Datum steht:

  1. DKE, FAQ-Liste zu DIN VDE 0100-722 (03.12.2025) – dke.de
  2. VDA, VDIK, ADAC, ZVEH und GDV, Sicheres Laden von Elektrofahrzeugen in Garagen (Dezember 2020; Schutzkontaktsteckdosen, Prüfung durch eine Elektrofachkraft) – vda.de (abgerufen am 19.10.2026)
  3. Datenblatt EV-Steckverbinder Typ 1, Typ 2, CCS (Multicomp Pro/Farnell, 18.05.2023; Händlerdatenblatt) – farnell.com
  4. ADAC, Ladekabel und Steckertypen (Mode 2, Typ 2, CCS, CEE; Stand 07.08.2025) – adac.de
  5. Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, Leitfaden „Einfach laden an Mehrparteienhäusern“ (Neuauflage 2025; Steckertypen, § 19 NAV, § 14a, VDI 2166) – nationale-leitstelle.de
  6. ADAC, Ladeverluste-Studie (06.08.2026; Pkw) – adac.de
  7. BDEW-Strompreisanalyse August 2026 (Datenstand 08/2026) – bdew.de
  8. DIN Media, IEC 61851-1:2010 (Lademodi 1 bis 4), Beschreibung der Norm (Ausgabe 2010) – dinmedia.de
  9. ADAC, Elektroauto laden: Voraussetzungen zu Hause und unterwegs (19.11.2024; Schuko, 10 A, Wallbox, Netzbetreiber, WEG und Mieter) – adac.de
  10. Niederspannungsanschlussverordnung (NAV), § 19 – gesetze-im-internet.de
  11. Mennekes, CEE-Kennfarben und Polzahlen nach DIN EN IEC 60309-2:2023 – mennekes.de
  12. LGL Bayern, Kabelroller (21.06.2019) – lgl.bayern.de
  13. Bedienungsanleitung Adapter Typ 2 auf Schuko AC01 (Metron/eauto.si, deutsch) – cdn.shopify.com
  14. DIN Media, DIN EN IEC 62752:2025-08 (VDE 0666-10), Beschreibung der Norm – dinmedia.de
  15. DKE/K 353, Normauslegung zu AC-Ladeeinrichtungen Mode 2 und Mode 3 (veröffentlicht 02.10.2024) – dke.de
  16. Herstellerhandbuch Lithium Smart Battery, Rev. 21 (Victron Energy, 01/2026) – victronenergy.com
  17. Herstellerdatenblatt Gel- und AGM-Batterien (Victron Energy, englisch und deutsch) – victronenergy.com
  18. ADAC, Akku schonen (09.03.2026; Pkw) – adac.de
  19. ADAC Presse, Spritpreise im Wochenvergleich (14.10.2026; bundesweiter Durchschnitt: Super E10 rund 2,151 €, Diesel 2,247 € je Liter) – presse.adac.de (abgerufen am 17.10.2026)
  20. ADAC Autokatalog, Diesel-Leichtkraftfahrzeuge (L6e, 45 km/h): Verbrauch gesamt nach NEFZ, Herstellerangaben von 3,1 bis 4,3 l/100 km bei vier Modellen – adac.de (abgerufen am 17.10.2026)
  21. Umweltbundesamt, Durchschnittlicher Kraftstoffverbrauch von Pkw und Kombi in Deutschland (Datentabelle zum Diagramm; Benzin 2024 im Mittel 7,74 l/100 km, zum Teil vorläufig) – umweltbundesamt.de (abgerufen am 17.10.2026)
  22. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), § 14a – gesetze-im-internet.de
  23. Bundesnetzagentur, steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG – bundesnetzagentur.de
  24. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), § 554 – gesetze-im-internet.de
  25. Wohnungseigentumsgesetz (WEG), § 20 – gesetze-im-internet.de
  26. Nationale Leitstelle Ladeinfrastruktur, AFIR (Zahlung, Preise, Datenbereitstellung) – nationale-leitstelle.de
  27. Bundesnetzagentur, Glossar AFIR (Geltung seit 13.04.2024) – bundesnetzagentur.de

Stand: 19.10.2026

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